Der eingesetzte Verwalter wird in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel der Jahresabrechnung und Kontenführung vollkommen entlastet.
Die WEG wird mit professioneller Unterstützung nach wie vor selbst verwaltet
Gegenüber eines eingesetzten Verwalters nach WEG-Recht kann dabei eine Kostenersparnis um bis zu 50 % erzielt werden.